Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Mustervereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO für Händler zur Nutzung von LoopBoard.

§ 1 Gegenstand, Dauer und Spezifikation der Auftragsverarbeitung

(1) Dieser Vertrag konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag beschriebenen Bereitstellung der SaaS-Dienstleistung „LoopBoard“ zur E-Commerce-Datenanalyse (im Folgenden „Hauptvertrag“) ergeben.

(2) Die Verarbeitung von Daten erfolgt ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden (Verantwortlicher) durch den Anbieter (Auftragsverarbeiter) im Sinne des Art. 28 DSGVO.

(3) Die Laufzeit dieser Vereinbarung richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrags.

§ 2 Zweck und Umfang der Verarbeitung (Art der Daten & betroffene Personen)

1. Art und Zweck der Verarbeitung: Die Bereitstellung der E-Commerce-SaaS-Plattform LoopBoard zur Visualisierung von Gewinnen, Margen, Retouren und Beständen. Hierzu werden B2B-Einkäufe und Verkaufsdaten (Orders, Financial Events, Settlement Reports) über offizielle Schnittstellen (Amazon SP-API & Amazon Business API) erhoben, aggregiert, berechnet und im Dashboard dargestellt.

2. Kategorien personenbezogener Daten:

  • Benutzerstammdaten des Kunden (E-Mail, Name, Passwort-Hash, IP-Adresse)
  • B2B-Beschaffungsdaten des Händlers (ASINs, Einkaufspreise, Mengen, Bestelldaten)
  • Transaktionsdaten (Amazon Bestellnummer, ASIN, Verkaufspreis, Amazon-Gebühren)
  • Hinweis: Personenbezogene Endkundendaten (wie Name des Käufers, Lieferadresse, Telefonnummer) werden von LoopBoard nicht erhoben oder verarbeitet.

3. Kategorien betroffener Personen:

  • Mitarbeiter und Vertretungsberechtigte des Kunden
  • Lieferanten/B2B-Partner des Kunden

§ 3 Pflichten des Auftragsverarbeiters

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist durch Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, hierzu verpflichtet.

(2) Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

(3) Der Auftragsverarbeiter trifft alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen.

(4) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen nach Möglichkeit bei Anfragen betroffener Personen zur Ausübung ihrer Rechte sowie bei der Einhaltung der Pflichten nach Art. 33 bis 36 DSGVO.

§ 4 Unterauftragsverhältnisse

(1) Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung zur Hinzuziehung weiterer Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter).

(2) Aktuell setzt der Auftragsverarbeiter folgenden Unterauftragsverarbeiter ein:

Unternehmen: netcup GmbH, Daimlerstraße 25, 76185 Karlsruhe, Deutschland
Tätigkeit: Server-Hosting und Datenbank-Infrastruktur in deutschen Rechenzentren

(3) Werden neue Unterauftragsverarbeiter hinzugezogen, wird der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen rechtzeitig informieren. Der Verantwortliche kann Einspruch erheben.

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich zur Einhaltung der folgenden Sicherheitsstandards:

  • Vertraulichkeit (Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle): Absicherung der Server durch starke Authentifizierungsverfahren, Firewalls und verschlüsselte Passwörter (bcrypt).
  • Integrität (Weitergabekontrolle): Verschlüsselte Datenübertragung (HTTPS/TLS) und verschlüsselte Speicherung sensibler SP-API Refresh-Tokens im Ruhezustand (AES-GCM-256).
  • Verfügbarkeit und Belastbarkeit: Regelmäßige automatisierte Datenbank-Backups und Überwachung der Serverprozesse via PM2.

§ 6 Löschung und Rückgabe von Daten

Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten sowie Kopien nach Weisung des Verantwortlichen (z.B. durch Auslösen der Funktion „Konto löschen“ in den Kontoeinstellungen), es sei denn, nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten besteht eine Verpflichtung zur Aufbewahrung der personenbezogenen Daten.